Aktuell arbeiten wir an der Erstellung Ihrer Spendenbestätigung für das Jahr 2020.
Bis zum 28.02.2021 werden wir Ihre privaten Spenden an das Finanzamt übermitteln, sofern Sie uns Ihr Geburtsdatum bekanntgegeben haben. Dort werden Ihre Daten und die Höhe Ihrer Einzahlung erfasst. Diese Informationen fließen dann automatisiert in Ihren Einkommensteuerbescheid ein.
Sie haben uns Ihr Geburtsdatum noch nicht bekanntgegeben? Kein Problem – Jasmin Feiertag nimmt Ihren Anruf und Ihr Mail gerne und verlässlich entgegen: T 05522 200 – 1030 (Vormittag), oder E jasmin.feiertag(at)caritas.at
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und hoffen, dass Sie uns auch in diesem Jahr mit Ihrer Spende helfen, Menschen in den verschiedensten Lebenskrisen beizustehen.
Seit dem Jahr 2018 werden Ihre Spenden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt Ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:
Sie suchen Kontakt in Ihrer Caritas-Diözese? Klicken Sie hier.