Kinderrechte weltweit - auch in Vorarlberg

Der Internationale Tag der Kinderrechte am 20. November ist ein globales Thema. Aber auch eines, das sehr wohl auch Vorarlberg und Österreich betrifft. Wie hierzulande mit Kindern geflüchteter Familien umgegangen wird, ruft auch bei den JugendbotschaftInnen der Caritas Auslandshilfe Protest hervor.

Österreich bricht gleich zwei der vier Leitprinzipien der Kinderrechtskonvention: Die Vorrangigkeit des Kindeswohls sowie das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung“, sprechen Laura Wachter, Clarina Kaufmann und Carla Sophie Raffl die Vorgangsweise bei der geplanten Abschiebung einer Familie in Sulzberg an. „Artikel 3 regelt das Grundprinzip der Orientierung am Kindeswohl und verlangt, dass bei allen betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht“, führen sie weiter aus. „Die Familie bemüht sich sehr darum, sich zu integrieren und engagiert sich in der eigenen Gemeinde. Sie sind beispielsweise Mitglieder des Kirchenchors und die Mutter kann durch ihr hohes Sprachniveau sogar anderen Flüchtlingen Deutsch-Unterricht geben.“

Jugendbotschafter für UN-Kinderrechte fordern gleiche Rechte für jedes Kind!

Von Tobias Bilgeri, einem sehr engagierten Freund der Familie, wurden Clarina, Laura, Carla Sophie und die anderen JugendbotschafterInnen über den unmenschlichen Umgang der Behörden mit der Familie informiert. Sie sind schlicht entrüstet über das Vorgehen: „Dass das Kind nach so einer Aktion traumatisiert ist, ist wohl jedem klar. Wir dürfen aber nicht wegsehen! Ein Kind hat das Recht auf direkten Kontakt zu beiden Elternteile und unser Staat trägt  die Verantwortung gegenüber jedem Kind, das in Österreich lebt, egal ob mit oder ohne Staatsbürgerschaft! Hat der Staat nicht die Pflicht, Kinder vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen?“ Im Jahr 2019 wird Österreich durch den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf auf seine Fortschritte hinsichtlich seiner kinderrechtlichen Verpflichtungen überprüft. „Wir sind ziemlich enttäuscht, dass ein so fortschrittliches Land wie Österreich scheinbar nicht die nötige Erkenntnis besitzt, dass Kinderrechte auch Menschenrechte sind und der Schutze der Kinder auch eine wesentliche Rolle spielt“, so die JugendbotschafterInnen abschließend.

Grober Verstoß

Um Ihrer Botschaft noch mehr Kraft zu verleihen, wandten sich die JugendbotschafterInnen unter anderem an Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch: „Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die versuchte Abschiebung der Familie in Sulzberg und die dabei vorgenommene Trennung der Familie ein grober Verstoß gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Der darin festgeschriebene Grundsatz, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss wurde nicht beachtet. Sowohl der Zeitpunkt des Abschiebeversuchs in den frühen Morgenstunden als auch die Form der Durchführung – Trennung der Familie -  dürfen sich keinesfalls wiederholen. Aus kinderrechtlicher Sicht sollte in vielen Fällen, so auch bei der Familie in Sulzberg, die bisher erfolgten Integrationsbemühungen bei Entscheidungen über den weiteren Aufenthalt in Österreich stärker berücksichtigt und vermehrt die Möglichkeit eines humanitären Bleiberechts in Betracht gezogen werden.“ 

Auch Caritasdirektor Walter Schmolly bekräftigt: „Meines Erachtens sollte dieser Familie das humanitäre Bleiberecht gewährt werden. Die Familie ist im fünften Jahr in Sulzberg, ihr erstes Kind ist bereits hier zur Welt gekommen, das zweite ist auf dem Weg. Die Familie engagiert sich im Rahmen von gemeinnützigen Tätigkeiten der Gemeinde, beteiligt sich in Vereinen, viele Menschen bescheinigen ihr, gut integriert zu sein. Das sind humanitäre Aspekte, die es im Asylverfahren zu berücksichtigen gilt. Genau für solche Situationen gibt es das humanitäre Bleiberecht. Eine Abschiebung der Familie würde vor allem auch die Kinder der Familie hart treffen und sie ihrer Perspektiven berauben. Hinzu kommt: Es ist doch im Sinne unserer Gesellschaft, dass eine solche Familie bei uns bleiben kann.“

Und schließlich appelliert auch Projektleiterin Nicole Kantner an mehr Menschlichkeit: „Der Umgang mit Flüchtlingen in Österreich ist schon sehr fragwürdig. Es scheint, als würden alle in einen Topf geworfen und die verschärften Gesetze fahren über Einzelfälle einfach drüber. Aus zivilgesellschaftlicher Sicht sind  solche Vorgehensweisen unserer Behörden einfach nur Rückschritte - und einfach untragbar! Übrigens wird in der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt, dass auch die ungeborenen Menschen durch die Menschenrechte geschützt sind. Pränatale Gesundheitsvorsorge ist ein Bestandteil des Kinderrechts auf Gesundheit. Dies wird in Artikel 24 der Kinderrechtskonvention ausgedrückt, wo die Gesundheitsvorsorge der Mütter vor und nach der Geburt angesprochen wird.“