Hilfe für obdachlose Menschen in Vorarlberg

© Klaus Pichler

Damit niemand im Freien schlafen muss

Die kalte Jahreszeit macht das Leben für obdachlose Menschen besonders hart. Nässe, Frost und Wind werden schnell zur Gefahr - für die Gesundheit und manchmal für das Leben selbst. Viele Menschen möchten helfen, wenn sie jemanden im Freien schlafen sehen, sind aber unsicher, wie sie richtig handeln sollen.

So kannst du helfen

Wenn du eine Person bemerkst, die augenscheinlich im Freien übernachtet:

  • Sprich sie achtsam an und frage, ob sie Unterstützung braucht.
  • Kontaktiere eine der Vorarlberger Anlaufstellen der Caritas, damit professionelle Hilfe organisiert werden kann.
  • Bei akuter Lebensgefahr oder starker Unterkühlung bitte sofort die Rettung unter 144 verständigen.

In Vorarlberg gibt es kein Kältetelefon - dafür verlässliche Anlaufstellen, die Menschen rasch und unkompliziert unterstützen und dafür sorgen, dass niemand im Freien schlafen muss.

Anlaufstellen in Vorarlberg

Wenn du Unterstützung brauchst oder auf eine obdachlose Person aufmerksam machen möchtest, wende dich bitte an:

Caritas Center Feldkirch
T 05522 / 200-1700
Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Notschlafstelle Feldkirch, Jahnplatz 4
T 05522 / 200-1200
Täglich 16:30 – 08:00 Uhr

Caritas Café Feldkirch
T 05522 / 200-1570
Mo – Fr 08:30 – 16:30 Uhr
Sa 08:30 – 12:00 Uhr

Hier erhalten Menschen Beratung, warme Mahlzeiten, einen geschützten Aufenthaltsort und - wenn nötig - einen sicheren Schlafplatz für die Nacht.

Definition von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit

Obdachlos ist nicht gleich obdachlos. Viele Menschen ohne eigene Wohnung kommen kurzfristig bei Freunden oder Verwandten unter. Viele werden bereits in Einrichtungen betreut und untergebracht. Deshalb sollten Sie zwischen obdachlos, wohnungslos, ungenügendem und ungesichertem Wohnen unterscheiden.

  • Obdachlos sind Menschen, die ohne Unterkunft leben oder keinen festen Wohnsitz haben.
  • Wohnungslos sind Menschen, die in Einrichtungen mit begrenzter Aufenthaltsdauer leben.
  • Ungesichertes Wohnen bedeutet, wenn jemand ohne Mietverhältnis temporär bei Freunden oder Bekannten unterkommt.
  • Ungenügendes Wohnen bedeutet, wenn jemand in einer notdürftigen und unkonventionellen Behausung lebt.

Diese Definitionen entstammen der Europäischen Typologie von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärer Wohnversorgung (ETHOS – European Typology on Homelessness and Housing Exclusion, veröffentlicht 2005).